PROTOKOLLE DEINER PRÜFER
Mache einfach in den folgenden 3 Schritten die notwendigen Angaben zu Deiner mündlichen Prüfung und ergänze Deinen Daten. Nach Absenden des Formulars kannst Du sofort die Protokolle Deiner Prüfer lesen und downloaden.
Wichtig: Wir stellen Protokolle ausschließlich für Rechtsreferendare bereit, die diese für ihre mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen benötigen. Natürlich kannst Du auch auf die Protokolle zugreifen, wenn Du zwar kein Referendar mehr bist, aber im Rahmen des Notenverbesserungsversuchs die mündliche Prüfung im 2. Examen ablegst.
Wir stellen ggf. auch anderen Personen mit berechtigtem Interesse (wie zB Studenten, Notaranwärtern) die Protokolle aus unserer Sammlung zur Verfügung. Zwingende Voraussetzungen hierfür ist die vorherige Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail an info@protokolle-assessorexamen.de.
1. Nenne bitte das Datum Deiner mündlichen Prüfung sowie das Bundesland, in dem Du Referendar bist:
Keine Kosten
Wir stellen Dir unsere Protokolle kostenlos zur Verfügung. Du verpflichtest Dich aber, zu allen Prüfern Deiner Kommission Protokolle anzufertigen und auf unserer Seite einzustellen. Diese Pflicht besteht auch hinsichtlich der Prüfer, zu denen wir zum Zeitpunkt Deiner Bestellung noch keine Protokolle im Bestand hatten. Nur für den Fall, dass Du dem schuldhaft nicht nachkommst, ermächtigst Du uns, pro fehlendem Protokoll 15 € abzubuchen.
Tagesaktuell
Wenn wir nach Deiner Bestellung noch ein Protokoll zu einem Deiner Prüfer erhalten, wirst Du hierüber nur ein paar Sekunden später automatisch per E-Mail benachrichtigt. Du kannst also auch dieses brandaktuelle Protokoll noch vor Deiner mündlichen Prüfung bei uns abrufen. Auch für diesen Service entstehen für Dich keine Kosten.
Login
Mit den per E-Mail erhaltenen Login-Daten gelangst Du hier zum Abruf der Protokolle. Nach Deiner mündlichen Prüfung nutze bitte diese Seite für das Hochladen Deiner Protokolle.
Passwort vergessen?
Auf der Seite "Passwort erneut anfordern" kannst Du Dir Deine Zugangsdaten nochmals per E-Mail zusenden lassen, falls Du diese nicht mehr vorliegen hast.