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Fragen & Antworten zu unseren Angeboten / Bestellbedingungen

(Stand: 11.08.2023)

Im Folgenden findest Du ausführliche Antworten zu den Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Sofern Deine Frage nicht beantwortet werden sollte, kannst Du uns eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de senden:


A. Bestellung von Protokollen


A1. Kann ich mich schon vor Erhalt der Ladung registrieren?

Zwingende Voraussetzung für das Absenden des Bestellformulars ist die Eingabe der konkreten Prüfer. Du musst also bitte den Erhalt der Ladung abwarten und sichere Kenntnis exakt Deiner Prüfer haben, bevor Du Deine Protokolle bestellen und Dich registrieren kannst.

A2. Kostet der Protokollservice etwas?

Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Gebühren. Du verpfichtest Dich nur dazu, nach Deiner Prüfung eigene Protokolle hochzuladen. Wenn Du das nicht innerhalb von 14 Tagen nach Deiner Prüfung machst, ziehen wir Strafgebühren iHv 15 Euro je fehlendem Protokoll ein. Das ist im Übrigen der Grund dafür, dass Du zwingend Deine Bankverbindung eingeben musst.

A3. Wird nach der Bestellung eine Kaution von meinem Konto abgebucht, um meine Pflicht zum Einreichen eigener Protokolle abzusichern?

Nein, wir ziehen keine Kaution ein, die wir Dir nach dem Einreichen eigener Protokolle wieder zurücküberweisen müssten. Vielmehr ziehen wir nach der Prüfung und nach dem Ablauf der Frist zum Einreichen nur dann eine Vertragsstrafe iHv von 15 € pro fehlendem Protokoll ein, wenn Du nicht zu allen Prüfern Protokolle eingereicht hast.

A4. Müssen die Prüfer im Bestellformular in der richtigen Reihenfolge angegeben werden?

Nein. Die Reihenfolge der Angabe der Prüfer hat bei uns keine Relevanz. Dies gilt auch für die Zuordnung der Bestellung zu der konkreten Prüfungsgruppe (vgl. dazu auch die Frage B1).

A5. Muss ich angeben, in welchem Rechtsgebiet mich der Prüfer prüft?

Diese Angabe ist nicht erforderlich. In vielen Bundesländern wird in der Ladung bereits nicht angegegen, wer in welchem Rechtsgebiet prüft. Zudem geben wir stets alle Protokolle aus, die wir zu einem Prüfer im Bestand haben. Hat der Prüfer beispielsweise in der Vergangenheit sowohl Prüfungen im Wahlfach Zivilrecht und im Pflichtfach Strafrecht abgenommen, erhältst Du von uns eine Prüfungsmappe, in der alle diese Protokolle enthalten sind.

A6. Ich habe die Email mit den Zugangsdaten nicht erhalten. Was soll ich tun?

Bitte schaue zunächst in Deinem Spam-Ordner nach. Sollte sich die Mail dort nicht finden, dann sende uns eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de. Der mit Abstand häufigste Grund dafür, die Zugangsdaten nicht zu erhalten, ist ein Tippfehler in der Mail-Adresse. Wir korrigieren diesen Tippfehler und lassen Dir die Zugangsdaten dann zukommen.

A7. Erhalte ich auch Protokolle zu meinen Prüfern, die kurz vor meiner Prüfung eingehen?

Sofern Prüfer von Dir noch kurz vor Deinem Termin prüfen, kannst Du auch diese aktuellen Protokolle einsehen. Wenn die geprüften Referendare ihre Protokolle hochladen, erhältst Du 1 Minute später automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail über das neu eingegangene Protokoll. Zusätzliche Kosten entstehen für Dich für diesen Last-Minute-Ticker selbstverständlich nicht.



B. Shout-Box


B1. Ich möchte gerne mit meinen Mitprüflingen in Kontakt treten. Bin ich derselben Prüfungsgruppe zugeordnet, wenn ich die Prüfer in einer anderen Reihenfolge angegeben habe?

Bei uns spielt die Reihenfolge, in der Du die Prüfer angegeben hast, absolut keine Rolle. Das betrifft auch die Zurodnung zu einer bestimmten Prüfungsgruppe, sodass Du auch dann mit den Referendaren via Shout-Box in Kontakt treten kannst, die sich mit derselben Kombination von Prüfern bei uns angemeldet haben.

B2. Einer meiner Prüfer nimmt bereits ein paar Tage vor meinem Termin eine Prüfung ab. Kann ich mit den Referendaren in Kontakt treten, die von dem Prüfer in dem früheren Termin geprüft werden?

Nein, das ist leider mit der derzeitigen Programmierung der Shout-Box nicht möglich.



C. Wechsel in der Prüfungskommission


C1. Die Zusammensetzung meiner Prüfer hat sich geändert. Wie ist das weitere Vorgehen?

Logge dich bitte ein und klicke auf den Button "Prüferwechsel". Dort kannst Du den neuen Prüfer aus der Liste auswählen und erhältst so nach dem Absenden des Formulars sofort Zugriff auf die Protokollmappe des neuen Prüfers.

Sollte der Prüferwechsel spontan am Morgen der Prüfung stattgefunden haben, findest Du die Antwort auf die Frage unter Punkt E3.

C2. Aus organisatorischen Gründen wurde ich einer ganz anderen Prüfungsgruppe zugeordnet. Was soll ich nun tun?

Es kann in seltenen Fällen passieren, dass zwei Referendare die Prüfungsgruppe tauschen, da einer der Referendare zB in einem Verhältnis zu einem der Prüfer steht, welches eine neutrale Bewertung der Prüfungsleistung nicht gewährleisten kann. Sollte Dich der Kommissionswechsel treffen, sende uns bitte einen Screenshot Deiner neuen Kommission an info@protokolle-assessorexamen.de zu. Wir ändern die Prüfer und ordnen Dich anschließend der richtigen Prüfungsgruppe zu, damit Du mit Deinen neuen Mitprüflingen in Kontakt treten kannst.



D. Einreichungsfrist


D1. Wie lange habe ich Zeit, um meine Protokolle einzustellen?

Die Frist zum Einreichen der Protokolle beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der mündlichen Prüfung. Innerhalb dieser 14 Tage nach Deiner mündlichen Prüfung musst Du aussagekräftige Protokolle zu allen Prüfern Deiner Prüfungskommission anfertigen. Die Pflicht besteht auch hinsichtlich der Prüfer, zu denen wir zum Zeitpunkt Deiner Bestellung noch keine Protokolle im Bestand hatten (vgl. dazu auch die Frage E2).

Und zur Frage, warum wir Referendaren nicht mehr Zeit geben, die Protokolle einzustellen: Zunächst einmal ist bei anderen Anbietern die Frist noch kürzer als bei uns. Zum anderen haben wir unsere Erfahrungen damit gesammelt: Früher lag die Frist zum Einreichen bei drei Wochen. Verständlicherweise verblassen die Erinnerungen an eine Prüfung, je länger sie her ist. Das hatte bei der längeren Frist aber zur Folge, dass die eingereichten Protokolle oftmals sehr kurz und mit Verweis auf "Ich kann mich im Detail nicht mehr erinnern" nicht mehr hilfreich waren. Daher beträgt die Frist nunmehr 14 Tage.

D2. Ist es möglich, die Frist zum Einreichen der Protokolle zu verlängern?

Das ist unproblematisch möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass die Frist zum Einreichen der Protokolle zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist, da nach Ablauf der Frist der Account automatisch gelöscht wird und eine Fristverlängerung faktisch nicht mehr umgesetzt werden kann. Um die Frist zu verlängern, sende uns einfach eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de.

D3. Erhalte ich vor dem Ablauf der Frist zum Einreichen der Protokolle eine "Erinnerungsmail"?

Nein, wir versenden keine Erinnerungsmails im Zusammenhang mit dem Einreichen von Protokollen. Auch das hat Gründe: Als wir früher solche Erinnerungsmails versendet haben, wurde häufig pauschal von der Möglichkeit der Fristverlängerung (und anschließend erneuten Fristverlängerung) Gebrauch gemacht, letztlich jedoch entweder trotzdem keine oder aber kurze, nicht aussagekräftige Protokolle (vgl. dazu Frage D1) eingereicht.

Im Übrigen hilft hier ein Vergleich mit der beruflichen Tätigkeit von Volljuristen: Auch diesen wird zu Recht abverlangt, Fristen im Blick zu behalten, ohne dass beispielsweise das Gericht oder ein gegnerischer Anwalt auf eine bald ablaufende Frist aufmerksam machen und erinnern.

D4. Meine Frist zum Einreichen ist bereits abgelaufen. Kann ich die Protokolle auch noch nachträglich einstellen oder per E-Mail senden?

Das ist nicht möglich. Nach Ablauf der Frist wird Dein Account bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch gelöscht und pro fehlendem Protokoll vereinbarungsgemäß 15 Euro per Lastschrift von Deinem Konto eingezogen. Aufgrund der Löschung ist es uns nicht möglich, Deinen Account zum Hochladen der Protokolle wiederzueröffnen. Wir wollen und werden auch keine Protokolle nach Ablauf der Frist von 14 Tagen annehmen, da diese häufig nicht detailliert genug sind (vgl. D3).

D5. Ich bin nach der Prüfung erkrankt. Ist nun nach Fristablauf das Einreichen der Protokolle noch möglich?

Selbst wenn man erkrankt, ist es möglich und zumutbar, uns eine E-Mail mit den Worten "Ich brauche aufgrund von Krankheit bitte eine Fristverlängerung." zu schreiben. Auch hier hilft ein Vergleich zum Beruf von Volljuristen, insbesondere Anwälten: Bei Verhinderung wegen Krankheit muss man sich um die Verlängerung der Fristen kümmern, die sonst abzulaufen drohen. Das ist auch für einen frisch gebackenen Volljuristen nach der mündlichen Prüfung zumutbar.

Wenn man das nicht macht und der Account nach Fristablauf gelöscht wurde, ist ein nachträgliches Einreichen der Protokolle nicht mehr möglich (vgl. dazu Frage D4).

D6. Wie hoch fällt die Vertragsstrafe aus, die ich zu zahlen habe, wenn ich innerhalb der Frist keine Protokolle einreiche?

Nur für den Fall, dass Du der Pflicht zum Einreichen eigener Protokolle nicht oder nicht rechtzeitig nachkommst, werden wir vereinbarungsgemäß 15 Euro pro fehlendem Protokoll von Deinem Konto einziehen. Besteht Deine Prüfungskommission aus drei Prüfern, ziehen wir also maximal 45 Euro ein; besteht Deine Kommission aus vier Prüfern, beschränkt sich Deine Einzugsermächtigung auf 60 Euro.

Sollte die Lastschrift nicht ausgeführt werden können (zB wegen fehlender Deckung des Kontos oder wegen eines Fehlers in der Kontoverbindung), setzen wir uns mit Dir per Email in Verbindung und teilen Dir mit, wie hoch die Bankgebühren waren, die durch die nicht ausführbare Lastschrift entstanden sind. Anschließend hast Du vier Wochen Zeit, den Gesamtbetrag aus Strafgebühren und Bankgebühren auf unser Konto zu überweisen. Sollte der Betrag innerhalb der Frist nicht auf unserem Bankkonto eingehen, müssen und werden wir die Sache zur Einziehung abgeben, was deutliche Mehrkosten nach sich zieht.

D7. Es wurde eine Vertragsstrafe wegen Nichteinreichen der Protokolle abgebucht, obwohl ich glaube, Protokolle eingereicht zu haben. Was kann ich tun?

Wenn Du die Protokolle bei uns eingereicht hast, hast Du automatisch eine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten (vgl. E6). Bitte leite uns diese weiter.

Am wahrscheinlichsten ist es allerdings, dass Du uns mit einem anderen Anbieter verwechselst und nur bei dem anderen Anbieter Protokolle eingereicht hast. Ein nachträgliches Einreichen der Protokolle – auch per E-Mail – ist aufgrund der Löschung des Accounts nicht mehr möglich (vgl. dazu D4).



E. Einreichen eigener Protokolle


E1. Wie reiche ich eigene Protokolle ein?

Das Einreichen eigener Protokolle erfolgt über die URL https://www.protokolle-assessorexamen.de/protokolle-einreichen.php. Die Links zum Abrufen und zum Einreichen der Protokolle findest Du zum einen in unserer Mail, mit der wir Dir die Zugangsdaten zusenden. Zum anderen findest Du die Links auf jeder unserer Seiten ganz unten im Seiten-Menu.

Auch an dieser Stelle weisen wir Dich darauf hin, dass wir auf alle wichtigen Themen wie kurzfristiger Prüferwechsel oder auch Infos zum Einreichen eigener Protokolle ausführlich in der Email eingehen, mit der wir Dir die Zugangsdaten zusenden. Also lies Dir diese Infos bitte vor dem ersten Einloggen vollständig durch!

E2. Muss ich auch zu den Prüfern Protokolle schreiben, zu denen zum Zeitpunkt meiner Prüfung keine Protokolle vorlagen?

Ja, Du verpflichtest Dich zum Schreiben von Protokollen zu allen Deinen Prüfern. Würden wir auf Protokolle verzichten, die sich auf neue Prüfer beziehen, zu denen bislang noch keine Protokolle vorlagen, könnte unsere Plattform und unser Service für zukünftige Referendare nicht wachsen.

E3. Am Morgen der Prüfung gab es einen spontanen Prüferwechsel. Wie soll ich nun vorgehen?

Bitte logge Dich zum Hochladen der Protokolle auf unserer Seite ein. Auf der ersten Seite kannst Du dann die Änderung des Prüfers vornehmen.

Solltest Du aufgrund der Aufregung den Namen des neuen Prüfers nicht mitbekommen und notiert haben, lasse die Angaben zu dem Prüfer im Login-Bereich frei und maile uns stattdessen die Angaben zum Prüfer als Word-Dokument zu. Nachdem wir den Namen herausgefunden haben, ordnen wir das Protokoll dann zu.

E4. Dürfen wir als Prüfungsgruppe auch gemeinsam Protokolle schreiben?

Das ist für uns kein Problem, ihr könnt auch gerne gemeinsam die Protokolle eurer Prüfer erstellen. Wichtig ist nur, dass jeder von euch innerhalb der Frist die Protokolle über den jeweiligen Account einstellt. Anderenfalls werden automatisch je fehlendem Protokoll die Strafgebühren eingezogen. Und ein nachträgliches Definieren, dass die Protokolle des Kanidaten X auch die eingereichten Protokolle des Kandidaten Y sein sollen, ist nicht möglich.

E5. Kann ich nach dem Einstellen der Protokolle den Inhalt der Protokolle noch ändern bzw. ergänzen?

Auch das ist kein Problem. Solange die Frist zum Einreichen noch läuft, kannst Du Dich beliebig oft einloggen und Änderungen bzw. Ergänzungen vornehmen. Deine bisherigen Angaben werden dadurch einfach überschrieben.

E6. Erhalte ich eine "Quittung" über das Einreichen der Protokolle?

Unsere Seite sendet nach dem Einstellen eines Protokolls automatisch sowohl uns als auch Dir eine Email mit Deinen Angaben zum Prüfer als Zusammenfassung. Diese Email an Dich ist eine wichtige Quittung und der Nachweis, dass Du das Protokoll eingereicht hast. Bewahre diese Email auf jeden Fall für den Zeitraum von sechs Wochen nach Deiner Prüfung auf.

Wenn Du auch fünf Minuten nach dem Einstellen noch keine Email erhalten hast, setze Dich bitte sofort mit uns per Mail in Verbindung. Gründe hierfür können zB Dein Spam-Filter oder ein zu volles Email-Postfach sein.

Der Erhalt der Mails ist wichtig für Dich: Solltest Du nach Ablauf der Frist angeben, dass Du die Protokolle bei uns hochgeladen hast, aber keine Mails als "Quittungen" vorweisen kannst, geht das leider zu Deinen Lasten, da Du für das rechtzeitige Hochladen beweispflichtig bist.



F. Nichtantritt zur Prüfung


F1. Leider bin ich erkrankt und konnte nicht an der Prüfung teilnehmen. Wie geht es nun weiter?

Solltest Du wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen können, sende uns einfach ein Foto von der entsprechenden Bestätigung des LJPA an info@protokolle-assessorexamen.de. Wir schließen dann einfach Deinen Account und ziehen keine Strafgebühren ein. Nach Erhalt der neuen Ladung kannst Du dann einfach eine neue Bestellung über unsere Seite aufgeben.

Sofern die Strafgebühren durch uns bereits eingezogen worden sind, werden wir diese dann per Überweisung erstatten.

F2. Ich bin Notenverbesserer und habe mich nach Durchsicht der Protokolle entschieden, nicht bei der Prüfung anzutreten. Was soll ich dem Fall tun?

Solltest Du freiwillig nicht an der Prüfung teilnehmen, sende uns ein Foto von der Bestätigung des Rücktritts durch das LJPA an info@protokolle-assessorexamen.de. Auch in dem Fall schließen wir dann einfach Deinen Account und ziehen keine Strafgebühren ein. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Lastschrift bereits ausgelöst worden sein, erstatten wir Dir den Betrag per Überweisung.



G. Bestellung von Mietkommentaren


G1. Ich kenne bislang nur den Zeitraum, nicht aber den konkreten Termin meiner mündlichen Prüfung. Kann ich bereits jetzt die Kommentare bestellen?

Nein, zwingende Voraussetzung ist die Angabe des konkreten Termins. Nur so können wir die zur Verfügung stehenden Kommentare optimal verplanen und möglichst vielen Referendaren für die mündliche Prüfung zur Verfügung stellen.

Wir möchten Dich daher bitten, schnellstmöglich nach Erhalt der Ladung Deine Bestellung aufzugeben. Anschließend teilen wir Dir mit, ob für den konkreten Termin die gewünschten Kommentare noch zur Verfügung stehen.

G2. Was passiert, wenn sich mein Termin nach der Bestellung verschiebt?

Setze Dich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, Deine Bestellung auf den neuen Termin zu verschieben, was voraussetzt, dass zu dem Termin noch Kommentare verfügbar sind.

G3. Kann man bei euch auch Kommentare für das schriftliche Examen mieten?

Wir vermieten unsere Bücher ausschließlich tageweise für die mündliche Prüfungen. Kommentare für das schriftliche Examen kannst Du über die Seite https://www.juristenkoffer.de mieten.



H. Fragen zum Fall des Monats


H1. Wo finde ich das Archiv zu den Fällen der vergangenen Monate?

Wir unterhalten kein Archiv, in dem man für die vergangenen Monate die FdM einsehen und herunterladen kann.

Die letzten 12 Fälle sind Bestandteil unseres E-Books "Aktuelle Rechtsprechung und rechtspolitischen Themen in der mündlichen Prüfung im 2. Examen. Dieses kannst Du zB im Referendarbuchladen erwerben.





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Für nicht in unseren FAQ behandelte Fragen sende uns einfach eine E-Mail an info@protokolle-assessorexamen.de. Wir werden Dir Deine Fragen schnellstmöglich beantworten!

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