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Fragen & Antworten zu unseren Angeboten / Bestellbedingungen

(Stand: 11.08.2023)

Im Folgenden findest Du ausführliche Antworten zu den Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Sofern Deine Frage nicht beantwortet werden sollte, kannst Du uns eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de senden:


A. Bestellung von Protokollen


A1. Kann ich mich schon vor Erhalt der Ladung registrieren?

Zwingende Voraussetzung für das Absenden des Bestellformulars ist die Eingabe der konkreten Prüfer. Du musst also bitte den Erhalt der Ladung abwarten und sichere Kenntnis exakt Deiner Prüfer haben, bevor Du Deine Protokolle bestellen und Dich registrieren kannst.

A2. Kostet der Protokollservice etwas?

Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keine Gebühren. Du verpfichtest Dich nur dazu, nach Deiner Prüfung eigene Protokolle hochzuladen. Wenn Du das nicht innerhalb von 14 Tagen nach Deiner Prüfung machst, ziehen wir Strafgebühren iHv 15 Euro je fehlendem Protokoll ein. Das ist im Übrigen der Grund dafür, dass Du zwingend Deine Bankverbindung eingeben musst.

A3. Wird nach der Bestellung eine Kaution von meinem Konto abgebucht, um meine Pflicht zum Einreichen eigener Protokolle abzusichern?

Nein, wir ziehen keine Kaution ein, die wir Dir nach dem Einreichen eigener Protokolle wieder zurücküberweisen müssten. Vielmehr ziehen wir nach der Prüfung und nach dem Ablauf der Frist zum Einreichen nur dann eine Vertragsstrafe iHv von 15 € pro fehlendem Protokoll ein, wenn Du nicht zu allen Prüfern Protokolle eingereicht hast.

A4. Müssen die Prüfer im Bestellformular in der richtigen Reihenfolge angegeben werden?

Nein. Die Reihenfolge der Angabe der Prüfer hat bei uns keine Relevanz. Dies gilt auch für die Zuordnung der Bestellung zu der konkreten Prüfungsgruppe (vgl. dazu auch die Frage B1).

A5. Muss ich angeben, in welchem Rechtsgebiet mich der Prüfer prüft?

Diese Angabe ist nicht erforderlich. In vielen Bundesländern wird in der Ladung bereits nicht angegegen, wer in welchem Rechtsgebiet prüft. Zudem geben wir stets alle Protokolle aus, die wir zu einem Prüfer im Bestand haben. Hat der Prüfer beispielsweise in der Vergangenheit sowohl Prüfungen im Wahlfach Zivilrecht und im Pflichtfach Strafrecht abgenommen, erhältst Du von uns eine Prüfungsmappe, in der alle diese Protokolle enthalten sind.

A6. Ich habe die Email mit den Zugangsdaten nicht erhalten. Was soll ich tun?

Bitte schaue zunächst in Deinem Spam-Ordner nach. Sollte sich die Mail dort nicht finden, dann sende uns eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de. Der häufigste Grund dafür, die Zugangsdaten nicht zu erhalten, ist ein Tippfehler in der Mail-Adresse. Wir korrigieren diesen Tippfehler dann und lassen Dir die Zugangsdaten dann zukommen.

A7. Erhalte ich auch Protokolle zu meinen Prüfern, die kurz vor meiner Prüfung eingehen?

Sofern Prüfer von Dir noch kurz vor Deinem Termin prüfen, kannst Du auch diese aktuellen Protokolle einsehen. Wenn die geprüften Referendare ihre Protokolle hochladen, erhältst Du 1 Minute später automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail über das neu eingegangene Protokoll. Zusätzliche Kosten entstehen für Dich für diesen Last-Minute-Ticker selbstverständlich nicht.



B. Shout-Box


B1. Ich möchte gerne mit meinen Mitprüflingen in Kontakt treten. Bin ich derselben Prüfungsgruppe zugeordnet, wenn ich die Prüfer in einer anderen Reihenfolge angegeben habe?

Bei uns spielt die Reihenfolge, in der Du die Prüfer angegeben hast, absolut keine Rolle. Das betrifft auch die Zurodnung zu einer bestimmten Prüfungsgruppe, sodass Du auch dann mit den Referendaren via Shout-Box in Kontakt treten kannst, die sich mit derselben Kombination von Prüfern bei uns angemeldet haben.

B2. Einer meiner Prüfer nimmt bereits ein paar Tage vor meinem Termin eine Prüfung ab. Kann ich mit den Referendaren in Kontakt treten, die von dem Prüfer in dem früheren Termin geprüft werden?

Nein, das ist leider mit der derzeitigen Programmierung der Shout-Box nicht möglich.



C. Wechsel in der Prüfungskommission


C1. Die Zusammensetzung meiner Prüfer hat sich geändert. Wie ist das weitere Vorgehen?

Logge dich bitte ein und klicke auf den Button "Prüferwechsel". Dort kannst Du den neuen Prüfer aus der Liste auswählen und erhältst so nach dem Absenden des Formulars sofort Zugriff auf die Protokollmappe des neuen Prüfers.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir auf diese wichtigen Themen wie kurzfristiger Prüferwechsel oder auch Infos zum Einreichen eigener Protokolle ausführlich in der Email eingehen, mit der wir Dir die Zugangsdaten zusenden. Also lies diese Infos vorab vollständig durch!

C2. Aus organisatorischen Gründen wurde ich einer ganz anderen Prüfungsgruppe zugeordnet. Was soll ich nun tun?

Es kann in seltenen Fällen passieren, dass zwei Referendare die Prüfungsgruppe tauschen, da einer der Referendare zB in einem Verhältnis zu einem der Prüfer steht, sodass eine neutrale Bewertung der Prüfungsleistung nicht gewährleistet werden kann. Sollte Dich der Kommissionswechsel treffen, sende uns bitte einen Screenshot Deiner neuen Kommission an info@protokolle-assessorexamen.de zu. Wir ändern die Prüfer und ordnen Dich anschließend der richtigen Prüfungsgruppe zu, damit Du mit Deinen neuen Mitprüflingen in Kontakt treten kannst.



D. Einreichen eigener Protokolle


D1. Wie reiche ich eigene Protokolle ein?

Das Einreichen eigener Protokolle erfolgt über die URL https://www.protokolle-assessorexamen.de/protokolle-einreichen.php. Die Links zum Abrufen und zum Einreichen der Protokolle findest Du zum einen in unserer Mail, mit der wir Dir die Zugangsdaten zusenden. Zum anderen findest Du die Links auf jeder unserer Seiten ganz unten im Seiten-Menu.

Auch an dieser Stelle weisen wir Dich darauf hin, dass wir auf alle wichtigen Themen wie kurzfristiger Prüferwechsel oder auch Infos zum Einreichen eigener Protokolle ausführlich in der Email eingehen, mit der wir Dir die Zugangsdaten zusenden. Also lies Dir diese Infos bitte vor dem ersten Einloggen vollständig durch!

D2. Wie lange habe ich Zeit, um meine Protokolle einzustellen?

Die Frist zum Einreichen der Protokolle beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der mündlichen Prüfung. Innerhalb dieser 14 Tage nach Deiner mündlichen Prüfung musst Du aussagekräftige Protokolle zu allen Prüfern Deiner Prüfungskommission anfertigen. Die Pflicht besteht auch hinsichtlich der Prüfer, zu denen wir zum Zeitpunkt Deiner Bestellung noch keine Protokolle im Bestand hatten (vgl. dazu auch die Frage D6).

D3. Ist es möglich, die Frist zum Einreichen der Protokolle zu verlängern?

Das ist unproblematisch möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass die Frist zum Einreichen der Protokolle zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist, da nach Ablauf der Frist der Account automatisch gelöscht wird und eine Fristverlängerung faktisch nicht mehr umgesetzt werden kann. Um die Frist zu verlängern, sende uns einfach eine Email an info@protokolle-assessorexamen.de.

D4. Warum gebt ihr den Referendaren nicht mehr Zeit, um die Protokolle einzustellen?

Zunächst einmal ist bei anderen Anbietern die Frist noch kürzer als bei uns. Zum anderen haben wir unsere Erfahrungen damit gesammelt: Früher lag die Frist zum Einreichen bei drei Wochen. Verständlicherweise verblassen die Erinnerungen an eine Prüfung, je länger sie her ist. Das hatte bei der längeren Frist aber zur Folge, dass die eingereichten Protokolle oftmals sehr kurz und mit Verweis auf "Ich kann mich im Detail nicht mehr erinnern" nicht mehr hilfreich waren. Daher beträgt die Frist nunmehr 14 Tage.

D5. Erhalte ich vor dem Ablauf der Frist zum Einreichen der Protokolle eine "Erinnerungsmail"?

Nein, wir versenden keine Erinnerungsmails im Zusammenhang mit dem Einreichen von Protokollen. Auch das hat Gründe: Als wir früher solche Erinnerungsmails versendet haben, wurde häufig pauschal von der Möglichkeit der Fristverlängerung (und anschließend erneuten Fristverlängerung) Gebrauch gemacht, letztlich jedoch entweder trotzdem keine oder aber kurze, nicht aussagekräftige Protokolle (vgl. dazu Frage D4) eingereicht.

Im Übrigen hilft hier ein Vergleich mit der beruflichen Tätigkeit von Volljuristen: Auch diesen wird zu Recht abverlangt, Fristen im Blick zu behalten, ohne dass beispielsweise das Gericht oder ein gegnerischer Anwalt auf eine bald ablaufende Frist aufmerksam machen und erinnern.

D6. Muss ich auch zu den Prüfern Protokolle schreiben, zu denen zum Zeitpunkt meiner Prüfung keine Protokolle vorlagen?

Ja, Du verpflichtest Dich zum Schreiben von Protokollen zu allen Deinen Prüfern. Würden wir auf Protokolle verzichten, die sich auf neue Prüfer beziehen, zu denen bislang noch keine Protokolle vorlagen, könnte unsere Plattform und unser Service für zukünftige Referendare nicht wachsen.

D7. Meine Frist zum Einreichen ist bereits abgelaufen. Kann ich die Protokolle auch noch nachträglich einstellen oder per E-Mail senden?

Das ist nicht möglich. Nach Ablauf der Frist wird Dein Account bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch gelöscht und pro fehlendem Protokoll vereinbarungsgemäß 15 Euro per Lastschrift von Deinem Konto eingezogen. Aufgrund der Löschung ist es uns nicht möglich, Deinen Account zum Hochladen der Protokolle wiederzueröffnen. Wir wollen und werden auch keine Protokolle nach Ablauf der Frist von 14 Tagen annehmen, da diese häufig nicht detailliert genug sind (vgl. D4).

D8. Ich bin nach der Prüfung erkrankt. Ist nun nach Fristablauf das Einreichen der Protokolle noch möglich?

Selbst wenn man erkrankt, ist es möglich und zumutbar, uns eine E-Mail mit den Worten "Ich brauche aufgrund von Krankheit bitte eine Fristverlängerung." zu schreiben. Auch hier hilft ein Vergleich zum Beruf von Volljuristen, insbesondere Anwälten: Bei Verhinderung wegen Krankheit muss man sich um die Verlängerung der Fristen kümmern, die sonst abzulaufen drohen. Das ist auch für einen frisch gebackenen Volljuristen nach der mündlichen Prüfung zumutbar.

Wenn man das nicht macht und der Account nach Fristablauf gelöscht wurde, ist ein nachträgliches Einreichen der Protokolle nicht mehr möglich (vgl. dazu Frage D7).

D9. Wie hoch fällt die Vertragsstrafe aus, die ich zu zahlen habe, wenn ich innerhalb der Frist keine Protokolle einreiche?

Nur für den Fall, dass Du der Pflicht zum Einreichen eigener Protokolle nicht oder nicht rechtzeitig nachkommst, werden wir vereinbarungsgemäß 15 Euro pro fehlendem Protokoll von Deinem Konto einziehen. Besteht Deine Prüfungskommission aus drei Prüfern, ziehen wir also maximal 45 Euro ein; besteht Deine Kommission aus vier Prüfern, beschränkt sich Deine Einzugsermächtigung auf 60 Euro.

D10. Was ist die Rechtsgrundlage der Vertragsstrafe?

Rechtsgrundlage für das Einziehen der Strafgebühren ist unsere Vereinbarung. Im Bestellformular weisen wir ausdrücklich auf die Folgen der Fristversäumung und die dann fällige Vertragsstrafe hin. Die Kenntnisnahme dieser Bedingungen hast Du durch das Setzen des Hakens bestätigt. Durch das Absenden des Bestellformulars erklärst Du Dich mit diesen Bedingungen einverstanden.

D11. Ich möchte keine Protokolle schreiben. Kann ich das Verfahren beschleunigen?

Wenn Du bereits weißt, dass Du keine Protokolle schreiben möchtest, dann sende uns einfach eine entsprechende Nachricht an info@protokolle-assessorexamen.de. Wir schließen Deinen Account nach der Prüfung und führen dann sofort die Lastschrift aus. Alternativ kannst Du auch den Wunsch äußern, die Strafgebühren abweichend davon auf unser Konto zu überweisen.

D12. Erhalte ich eine "Quittung" über das Einreichen der Protokolle?

Unsere Seite sendet nach dem Einstellen eines Protokolls automatisch sowohl uns als auch Dir eine Email mit Deinen Angaben zum Prüfer als Zusammenfassung. Diese Email an Dich ist eine wichtige Quittung und der Nachweis, dass Du das Protokoll eingereicht hast. Bewahre diese Email auf jeden Fall für den Zeitraum von sechs Wochen nach Deiner Prüfung auf.

Wenn Du auch fünf Minuten nach dem Einstellen noch keine Email erhalten hast, setze Dich bitte sofort mit uns per Mail in Verbindung. Gründe hierfür können zB Dein Spam-Filter oder ein zu volles Email-Postfach sein.

Der Erhalt der Mails ist wichtig für Dich: Solltest Du nach Ablauf der Frist angeben, dass Du die Protokolle bei uns hochgeladen hast, aber keine Mails als "Quittungen" vorweisen kannst, geht das leider zu Deinen Lasten, da Du für das rechtzeitige Hochladen beweispflichtig bist.

D13. Es wurde eine Vertragsstrafe wegen Nichteinreichen der Protokolle abgebucht, obwohl ich glaube, Protokolle eingereicht zu haben. Was kann ich tun?

Wenn Du die Protokolle bei uns eingereicht hast, hast Du automatisch eine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten (vgl. D12). Bitte leite uns diese weiter.

Am wahrscheinlichsten ist es allerdings, dass Du uns mit einem anderen Anbieter verwechselst und nur bei dem anderen Anbieter Protokolle eingereicht hast. Ein nachträgliches Einreichen der Protokolle – auch per E-Mail – ist aufgrund der Löschung des Accounts nicht mehr möglich (vgl. dazu D7).

D14. Was passiert, wenn eure Lastschrift nicht ausgeführt werden kann, weil mein Konto nicht gedeckt ist, ich eine falsche Kontoverbindung angegeben habe oder ich der Lastschrift widerspreche?

In einem solchen Fall setzen wir uns mit Dir per Email in Verbindung und teilen Dir mit, wie hoch die Bankgebühren waren, die durch die nicht ausführbare Lastschrift entstanden sind. Anschließend hast Du vier Wochen Zeit, den Gesamtbetrag aus Strafgebühren und Bankgebühren auf unser Konto zu überweisen. Sollte der Betrag innerhalb der Frist nicht auf unserem Bankkonto eingehen, müssen und werden wir die Sache zur Einziehung abgeben, was zu deutlichen Mehrkosten führen wird.



E. Nichtantritt zur Prüfung


E1. Leider bin ich erkrankt und konnte nicht an der Prüfung teilnehmen. Wie geht es nun weiter?

Solltest Du wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen können, sende uns einfach ein Foto von der entsprechenden Bestätigung des LJPA an info@protokolle-assessorexamen.de. Wir schließen dann einfach Deinen Account und ziehen keine Strafgebühren ein. Nach Erhalt der neuen Ladung kannst Du dann einfach eine neue Bestellung über unsere Seite aufgeben.

Sofern die Strafgebühren durch uns bereits eingezogen worden sind, werden wir diese dann per Überweisung erstatten.

E2. Ich bin Notenverbesserer und habe mich nach Durchsicht der Protokolle entschieden, nicht bei der Prüfung anzutreten. Was soll ich dem Fall tun?

Solltest Du freiwillig nicht an der Prüfung teilnehmen, sende uns ein Foto von der Bestätigung des Rücktritts durch das LJPA an info@protokolle-assessorexamen.de. Auch in dem Fall schließen wir dann einfach Deinen Account und ziehen keine Strafgebühren ein. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Lastschrift bereits ausgelöst worden sein, erstatten wir Dir den Betrag per Überweisung.



F. Bestellung von Mietkommentaren


F1. Ich kenne bislang nur den Zeitraum, nicht aber den konkreten Termin meiner mündlichen Prüfung. Kann ich bereits jetzt die Kommentare bestellen?

Nein, zwingende Voraussetzung ist die Angabe des konkreten Termins. Nur so können wir die zur Verfügung stehenden Kommentare optimal verplanen und möglichst vielen Referendaren für die mündliche Prüfung zur Verfügung stellen.

Wir möchten Dich daher bitten, schnellstmöglich nach Erhalt der Ladung Deine Bestellung aufzugeben. Anschließend teilen wir Dir mit, ob für den konkreten Termin die gewünschten Kommentare noch zur Verfügung stehen.

F2. Was passiert, wenn sich mein Termin nach der Bestellung verschiebt?

Setze Dich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, Deine Bestellung auf den neuen Termin zu verschieben, was voraussetzt, dass zu dem Termin noch Kommentare verfügbar sind.

F3. Kann man bei euch auch Kommentare für das schriftliche Examen mieten?

Wir vermieten unsere Bücher ausschließlich tageweise für die mündliche Prüfungen. Kommentare für das schriftliche Examen kannst Du über die Seite https://www.juristenkoffer.de mieten.



G. Fragen zum Fall des Monats


G1. Wo finde ich das Archiv zu den Fällen der vergangenen Monate?

Wir unterhalten kein Archiv, in dem man für die vergangenen Monate die FdM einsehen und herunterladen kann.

Die letzten 12 Fälle sind Bestandteil unseres E-Books "Aktuelle Rechtsprechung und rechtspolitischen Themen in der mündlichen Prüfung im 2. Examen. Dieses kannst Du zB im Referendarbuchladen erwerben.





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Hast du weitere Fragen?

Für nicht in unseren FAQ behandelte Fragen sende uns einfach eine E-Mail an info@protokolle-assessorexamen.de. Wir werden Dir Deine Fragen schnellstmöglich beantworten!

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